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Energieaudit

DIN EN 16247

Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Das Energieaudit soll Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Das Energieaudit zielt dabei darauf ab, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, und an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen.

 

Das Audit muss mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weitere vier Jahre von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden. Erstmalig musste das Energieaudits zum 05.12.2015 abgeschlossen sein.

 
EnCoWin Consulting ist beim BAFA registriert und unsere hochqualifizierten Berater führen Energieaudis durch. Sprechen Sie uns an.

Das BAFA ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.

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